Ich realisiere Ihre professionelle & günstige Website

nach Ihren Vorstellungen und unter Berücksichtigung der besonderen Bestimmungen für Heilberufe.

Durchschnittlicher Preis: € 649,-

Um die erste Frage vorwegzunehmen: Webdesign muss nicht teuer sein. Eine durchschnittliche Website eines Heilpraktikers ist nicht nur klein (im Gegensatz zu anderen Websites), sondern beinhaltet des Weiteren auch keine großartig komplizierten Funktionen. Kein Grund also für einen unnötig hohen Preis. Im Durchschnitt zahlen meine Kunden einmalig zwischen € 590,- und € 900,- zzgl. Mwst. Je nach Umfang der Website. So können Sie Ihre alte Website auf den neuesten Stand bringen und bei Google ganz nach vorn springen; ohne großen Aufwand und unnötige Kosten. Die DSGVO-Anpassung ist bei mir immer inklusive, ebenso wie die Suchmaschinenoptimierung. Zum Beispiel die Website, die Sie gerade anschauen, würde Sie € 899,- kosten. Mit allem Drum und Dran. Ohne Folgekosten und ohne vertragliche Bindungen.

Optimiert für mehr Kunden & Patienten

Neue Kunden & Patienten zu finden ist ein schwieriges Unterfangen und möchte gut geplant und umgesetzt sein. Ich perfektioniere die Suchmaschinen-Optimierung Ihrer Website und präsentiere Sie im richtigen Licht. Im kompletten Paket sind Sie bei Google ganz vorn dabei und haben mehr Besucher, die gefesselt werden mit optimierter Typografie, Design & Struktur. Behandeln müssen Sie diese aber dann selbst. Denn das kann ich nicht. Beispiele finden Sie hier.

Optimiert für mehr Kunden & Patienten

Das Finden von neuen Kunden & Patienten ist ein schwieriges Unterfangen und will gut geplant und umgesetzt sein. Ich perfektioniere die Suchmaschinen-Optimierung Ihrer Website und präsentiere Sie im richtigen Licht. Im kompletten Paket sind Sie bei Google ganz vorn dabei und haben mehr Besucher, die gefesselt werden mit optimierter Typografie, Design & Struktur. Behandeln müssen Sie diese aber dann selbst. Denn das kann ich nicht. Beispiele und Referenzen finden Sie hier.

Textgestaltung und Formulierung

Text und Bild bestimmen das Erscheinungsbild Ihrer Website und sind das Wichtigste für eine gute Website. Allerdings gibt es auch hier einige besondere Bestimmungen für Heilpraktiker, die eingehalten werden müssen. Ich erledige das für Sie. Sie haben bereits Wunschtexte verfasst? Super. Ich korrigiere auf Wunsch die Formulierungen nach geltendem Recht und unter Berücksichtigung der Bestimmungen professionell. Bei der Datenschutzerklärung bin ich Ihnen auch gern behilflich. Beispiele und Referenzen finden Sie hier.

Warum ist als Heilpraktiker die eigene Website so wichtig?

Patienten legen das wichtigste Gut in Ihre Hände: Ihre Gesundheit. Das Vertrauen zwischen Patient und Heilpraktiker ist ein wichtiger Faktor im Genesungsprozess. Nur wer seinem Heilpraktiker vertraut, kann sich gelassen auf die Therapie einlassen. Deshalb machen es sich viele Personen bei der Auswahl des richtigen Heilpraktikers schwer und suchen im Internet. Und genau dort sollten Sie sich bestmöglich präsentieren, wie Ihr neuer Kunde/Patient es am besten/sympathischsten empfindet.

Meine Hauptwebsite mit weiteren Referenzen und Leistungen finden Sie hier: www.wom87.de

Was gibt es zu beachten?

Eine eigene Homepage ist unverzichtbar, wenn Sie mitspielen wollen. Informationen über Krankheiten, Behandlungen & Co werden dabei immer zuerst gegoogelt. Google ist dabei der einflussreichste Partner. Sind Sie dort nicht zu finden, existieren Sie nicht. Im Gegensatz zu Mitbewerbern, die fleißig mit ihrer Website neue Patienten bekommen.

Besondere Bestimmungen für Heilpraktiker

Als Heilpraktiker müssen Sie bei Ihrer Website zusätzlich noch auf wichtige Dinge achten:

Das Heilmittelwerbegesetz

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bildet neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und den Berufsordnungen den rechtlichen Rahmen für Werbung im deutschen Gesundheitswesen. Das Heilmittelwerbegesetz soll in erster Linie Gefahren begegnen, die der Gesundheit des Einzelnen und den Gesundheitsinteressen der Allgemeinheit durch unsachgemäße Selbstmedikation unabhängig davon drohen, ob sie im Einzelfall wirklich eintreten. Die Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes sollen verhindern, dass kranke Menschen durch eine unangemessene Werbung zu Fehlentscheidungen beim Arzneimittelgebrauch verleitet werden.

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

Das UWG schützt die Mitbewerber, die Verbraucher und die Allgemeinheit (Dreigliedrigkeit des Schutzzweckes) vor einer ungerechten Wettbewerbsverzerrung – beispielsweise durch irreführende Werbung. Im Einzelnen gewährt das UWG Unterlassungs-, Schadensersatz-, Beseitigungs-, Gewinnabschöpfungs– und Auskunftsansprüche.

Impressum

Sie müssen Heilpraktiker neben den allgemeinen Angaben zwingend ihre exakte Berufsbezeichnung angeben, ebenso wie Tag, Ort und Behörde, vor der diese Prüfung abgelegt wurde. Des weiteren muss die vollständige Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde (Gesundheitsamt des Praxisortes) angegeben werden sowie die Rechtsgrundlage: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz, BGBI.III 2122-2) sowie Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BGBI.III 2122-2-1). Fehlen diese Angaben oder sind unvollständig, kann jeder Mitbewerber Sie deswegen abmahnen. Und das kann richtig teuer werden.

Datenschutzerklärung

In der Datenschutzerklärung müssen neben den üblichen Hinweisen und Paragrafen auch seperat die Patientendaten und therapeutische Leistungen, sowie Coaching paragraphiert werden.